Tariflohn
personal aktiv ist seit 2004 ordentliches Mitglied mit Tarifbindung an die mit den DGB-Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträge im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP).
Der BAP ist Tarifpartner der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit und setzt sich u.a. mit einem Verhaltenskodex, über dessen Einhaltung ein Schiedsgericht wacht, für faire Arbeitsbedingungen in der Branche ein.
Auszug aus dem Verhaltenskodex des Bundesarbeitgeberverbandes der
Personaldienstleister e.V. (BAP):
„Fairness und Transparenz
sind entscheidende Grundlagen
unseres Handelns und unsere Leitlinie
für den Umgang mit Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern und Kunden.”
Für Zeitarbeitskräfte bedeutet diese Tarifbindung, dass sie fast ausschließlich Arbeitsbedingungen unterliegen, die von den Sozialpartnern – also den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden – vereinbart wurden. Zusammen mit den gesetzlichen Regelungen des Arbeitsrechtes, das in der Zeitarbeit natürlich genauso gilt wie für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bieten die Tarifverträge den Zeitarbeitskräften ein hohes Maß an Absicherung. Es werden Mindeststandards gesetzt, die nicht unterschritten werden dürfen. Eine Abweichung nach oben, ist dagegen jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.personaldienstleister.de