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Eine Frau, die Arbeitsvertrag unterschreibt

GVP-Mitglied

personal aktiv ist seit 2004 ordentliches Mitglied mit Tarifbindung an die mit den DGB-Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträge im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP).
Hinweis: Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) sind zum 1. Dezember 2023 erloschen und nach dem Umwandlungsgesetz zusammen auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen. Sie agieren aktuell noch unter den Kürzeln BAP und iGZ.

Der BAP ist Tarifpartner der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit und setzt sich u.a. mit einem Verhaltenskodex, über dessen Einhaltung ein Schiedsgericht wacht, für faire Arbeitsbedingungen in der Branche ein.

Auszug aus dem Verhaltenskodex des Bundesarbeitgeberverbandes der
Personaldienstleister e.V. (BAP):

„Fairness und Transparenz
sind entscheidende Grundlagen
unseres Handelns und unsere Leitlinie
für den Umgang mit Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern und Kunden.”

Weitere Informationen finden Sie unter
www.personaldienstleister.de


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